Living Sports Academy
Stand 01.01.2026

Mitgliedschaftsbedingungen.

Diese Mitgliedschaftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Dominik Yeo, Living Sports Academy (Living Jiu Jitsu), und dem Mitglied. Sie regeln die Nutzung der Trainingseinrichtungen, die Laufzeit der Mitgliedschaft und die wechselseitigen Rechte und Pflichten.

§ 1Anbieter und Geltungsbereich

Mit wem du den Vertrag schliesst

Vertragspartner des Mitglieds ist:

Anbieter Dominik Yeo
Living Sports Academy (Living Jiu Jitsu)
Alter Postweg 97a
86159 Augsburg

Telefon: 0162 7421474
E-Mail: hallo@living.training

Diese Mitgliedschaftsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Mitgliedschaftsverträge mit der Living Sports Academy. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Mitglieds werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wird.

§ 2Vertragsabschluss

Wie die Mitgliedschaft zustande kommt

  1. Die Mitgliedschaft kann im Studio oder online über die Webseite der Living Sports Academy abgeschlossen werden. Bei einem Online-Abschluss gibt das Mitglied durch Auswahl des gewünschten Tarifs, Eingabe seiner Daten und Klick auf den als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellbutton ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrags ab.
  2. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Living Sports Academy das Angebot durch eine Bestätigung in Textform (z.B. per E-Mail) annimmt. Die Bestätigung enthält den Vertragsinhalt einschließlich dieser Mitgliedschaftsbedingungen, der Widerrufsbelehrung und der Datenschutzhinweise.
  3. Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist die Volljährigkeit des Mitglieds. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

§ 3Widerrufsrecht bei Online-Abschluss

Dein gesetzliches Widerrufsrecht

Wenn der Vertrag online oder außerhalb der Geschäftsräume der Living Sports Academy abgeschlossen wurde, hat das Mitglied als Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung
Du hast das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns (Dominik Yeo, Living Sports Academy, Alter Postweg 97a, 86159 Augsburg, hallo@living.training) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein per Post versandter Brief oder eine E-Mail) über deinen Entschluss informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.

Folgen des Widerrufs: Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf bei uns eingegangen ist. Hast du verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnt, so hast du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem du uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtest, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ein Muster-Widerrufsformular kann jederzeit unter hallo@living.training angefordert werden.

§ 4Leistungsumfang

Was die Mitgliedschaft umfasst

  1. Das Mitglied hat entsprechend den Konditionen seiner Mitgliedschaft (Tarif) das Recht, die Trainingseinrichtungen sowie die Sanitäreinrichtungen der Living Sports Academy zu den jeweils festgelegten Öffnungszeiten zu nutzen.
  2. Welche Trainingsbereiche und Kurse im jeweiligen Tarif enthalten sind, ergibt sich aus der Tarifbeschreibung und dem aktuellen Kursplan. Diese werden in den Räumlichkeiten der Living Sports Academy sowie auf der Webseite veröffentlicht.
  3. Ein Anspruch auf bestimmte Trainer, Trainingszeiten oder Kursinhalte besteht nicht. Die Living Sports Academy ist berechtigt, das Leistungsangebot und den Kursplan im Rahmen des Üblichen anzupassen.

§ 5Laufzeit und Kündigung

Wie lange die Mitgliedschaft läuft

  1. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem im Vertrag genannten Vertragsbeginn. Die Mindestlaufzeit beträgt einen Monat.
  2. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht zuvor in Textform gekündigt wurde.
  3. Die Mitgliedschaft kann sowohl zum Ende der Mindestlaufzeit als auch während der Verlängerung jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Kalendermonats in Textform (z.B. per E-Mail an hallo@living.training) gekündigt werden.
  4. Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung bei der Living Sports Academy.

§ 6Außerordentliche Kündigung

Wenn ein wichtiger Grund vorliegt

  1. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt von den Regelungen zur ordentlichen Kündigung unberührt.
  2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn dem Mitglied aufgrund einer dauerhaften krankheits- oder unfallbedingten Trainingsunfähigkeit die Fortsetzung des Vertrags nicht zumutbar ist. Voraussetzung ist die Vorlage eines ärztlichen Attests, aus dem sich die voraussichtliche Dauer und die Schwere der Trainingsunfähigkeit ergibt. Der wichtige Grund darf bei Vertragsabschluss noch nicht vorgelegen haben oder dem Mitglied bekannt gewesen sein.
  3. Ein wichtiger Grund liegt ferner vor, wenn das Mitglied umzieht und die Entfernung zwischen dem neuen Wohnsitz und der Living Sports Academy mindestens 30 km beträgt und keine zumutbare Trainingsalternative der Living Sports Academy in der Nähe des neuen Wohnsitzes besteht. Der Umzug ist durch eine Meldebestätigung des neuen Erstwohnsitzes nachzuweisen.
  4. Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnis vom Kündigungsgrund in Textform erklärt werden.
  5. Schwangerschaft und Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung, jedoch zum Ruhen des Vertrags nach § 7.

§ 7Ruhen des Vertrags

Wenn das Training pausieren muss

  1. Sollte es dem Mitglied aus gesundheitlichen Gründen (Krankheit, Verletzung, Schwangerschaft) oder aufgrund von Wehr-, Zivil- oder Bundesfreiwilligendienst vorübergehend unmöglich sein, das Angebot der Living Sports Academy zu nutzen, ruht der Vertrag für die Dauer dieses Zustands. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich um die Ruhezeit.
  2. Eine Erkrankung oder Verletzung wird nur dann als Grund für das Ruhen anerkannt, wenn das Mitglied ein ärztliches Attest vorlegt, aus dem sich die voraussichtliche Dauer der Trainingsunfähigkeit ergibt.
  3. Das Ruhen muss in Textform beantragt werden. Während der Ruhezeit werden keine Mitgliedsbeiträge eingezogen. Die Ruhezeit beträgt mindestens vier Wochen und maximal sechs Monate je Anlass.

§ 8Beitrag, Fälligkeit und Zahlung

Wie die Beiträge eingezogen werden

  1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags ergibt sich aus dem gewählten Tarif und der Vertragsbestätigung.
  2. Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich im Voraus, jeweils zum 5. des Monats, zur Zahlung fällig.
  3. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per wiederkehrender Lastschrift oder Kartenzahlung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. Das Mitglied erteilt mit Vertragsabschluss das hierfür erforderliche Mandat.
  4. Bei Rückläufern aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, kann die Living Sports Academy die hierdurch entstehenden Bankgebühren in Rechnung stellen.

§ 9Zahlungsverzug und Mahnung

Wenn Beiträge ausbleiben

  1. Gerät das Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, ist die Living Sports Academy berechtigt, ihre Leistungen bis zum vollständigen Beitragsausgleich einzustellen und den Zugang zur Trainingseinrichtung zu sperren. Die Pflicht zur Zahlung der Beiträge für diesen Zeitraum bleibt unberührt.
  2. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden für jede berechtigt ausgesprochene Mahnung Mahnkosten in Höhe von 2,50 Euro fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Bei nicht eingelöster Lastschrift werden die tatsächlich angefallenen Bankgebühren weiterberechnet, soweit das Mitglied die Nichteinlösung zu vertreten hat.
  4. Bei fortgesetztem Zahlungsverzug ist die Living Sports Academy berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Etwaige Forderungen aus der vereinbarten Vertragslaufzeit bleiben hiervon unberührt.

§ 10Beitrags- und Preisanpassung

Wenn sich Kosten verändern

  1. Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist die Living Sports Academy berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend des neuen Mehrwertsteuersatzes anzupassen.
  2. Wechselt das Mitglied während der Vertragslaufzeit aufgrund Erreichens einer Altersgrenze in eine andere Beitragsgruppe (z.B. vom Jugendtarif in den Erwachsenentarif), erfolgt zum Folgemonat eine Anpassung des Beitrags entsprechend des für die neue Beitragsgruppe geltenden Tarifs. Das Mitglied wird hierauf vor der Anpassung in Textform hingewiesen.
  3. Eine darüber hinausgehende einseitige Anpassung der Mitgliedsbeiträge durch die Living Sports Academy ist nur zulässig, sofern und soweit sich nach Vertragsabschluss die zur Leistungserbringung erforderlichen Kosten (insbesondere Energie-, Miet-, Personal- oder Verbandsabgaben) erhöhen. Die Anpassung ist auf das Maß beschränkt, das zur Weitergabe der Kostensteigerung erforderlich ist. Sie wird dem Mitglied mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform mitgeteilt. Das Mitglied ist berechtigt, der Anpassung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung zu widersprechen und den Vertrag zum Wirksamwerden der Anpassung außerordentlich zu kündigen.

§ 11Schließzeiten und Leistungsänderungen

Wenn das Studio vorübergehend schließt

  1. Die Living Sports Academy behält sich vor, die Anlage an gesetzlichen Feiertagen sowie zu Wartungs- und Renovierungsarbeiten zu schließen. Die Gesamtzahl der Schließtage im Kalenderjahr beträgt höchstens vier Wochen.
  2. Eine Minderung des Beitrags besteht für diese Schließzeiten nicht, da sie im Mitgliedsbeitrag eingepreist sind.
  3. Bei darüber hinausgehenden Schließzeiten, die nicht durch höhere Gewalt verursacht sind, wird der Beitrag anteilig erstattet oder die Mitgliedschaft entsprechend verlängert.
  4. Änderungen im Kursangebot oder im personellen Bereich (Trainerwechsel) berechtigen nicht zu einer Beitragsminderung, solange das Trainingsangebot insgesamt vergleichbar bleibt.

§ 12Sportgesundheit

Verantwortung für die eigene Gesundheit

  1. Das Mitglied bestätigt mit der Anmeldung, dass es sich in einem für das gewählte Training geeigneten Gesundheitszustand befindet und keine Kontraindikationen vorliegen.
  2. Da es im Training zu körperlich anstrengenden Tätigkeiten und Kampfsportkontakt kommt, empfiehlt die Living Sports Academy, im Zweifelsfall vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. Die Vorlage eines Attests ist nicht erforderlich.
  3. Das Mitglied verpflichtet sich, gesundheitliche Einschränkungen, die für das Training relevant sind (z.B. Vorerkrankungen, Verletzungen, akute Infekte), den Trainern vor Trainingsbeginn mitzuteilen.

§ 13Haftung

Wofür wir einstehen, wofür nicht

  1. Die Living Sports Academy haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Living Sports Academy, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Für sonstige Schäden haftet die Living Sports Academy unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit.
  3. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  4. Für leicht fahrlässige Verletzungen sonstiger Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
  5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  6. Die Living Sports Academy haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Wertgegenstände, Bekleidung und Bargeld, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Living Sports Academy oder ihrer Mitarbeiter vorliegt. Wertgegenstände sind in den dafür vorgesehenen Schließfächern aufzubewahren.
  7. Das Mitglied haftet für von ihm vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Sachbeschädigungen in der Trainingseinrichtung.

§ 14Hausordnung

Regeln für das Miteinander im Studio

  1. Das Mitglied erkennt mit Vertragsabschluss die jeweils gültige Hausordnung der Living Sports Academy als verbindlich an. Die Hausordnung wird in den Räumlichkeiten ausgehängt und ist auf der Webseite einsehbar.
  2. Die Living Sports Academy ist berechtigt, die Hausordnung mit einer Ankündigungsfrist von zwei Wochen in Textform zu ändern, sofern dies aus betrieblichen oder sicherheitstechnischen Gründen erforderlich ist und die berechtigten Interessen des Mitglieds gewahrt bleiben.
  3. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung kann die Living Sports Academy nach erfolgloser Abmahnung den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

§ 15Mitwirkungspflichten

Was wir vom Mitglied erwarten

  1. Änderungen der Anschrift, der Bankverbindung oder der Kontaktdaten sind der Living Sports Academy unverzüglich in Textform mitzuteilen.
  2. Bei Minderjährigen sind Änderungen bezüglich der gesetzlichen Vertreter ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.

§ 16Datenschutz

Wie wir mit personenbezogenen Daten umgehen

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in der separaten Datenschutzerklärung geregelt, die auf der Webseite unter URL ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG abrufbar ist.

§ 17Schlussbestimmungen

Rechtliche Rahmenbedingungen

  1. Die Rechte und Pflichten aus dem Mitgliedschaftsvertrag können auf einen Rechtsnachfolger der Living Sports Academy übergehen. Das Mitglied wird hierüber rechtzeitig in Textform informiert und ist im Fall einer Vertragsübernahme zur außerordentlichen Kündigung innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung berechtigt.
  2. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben stets Vorrang vor diesen Mitgliedschaftsbedingungen (§ 305b BGB). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mitgliedschaftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  5. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
  6. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) unter https://ec.europa.eu/consumers/odr bereit. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.